Auf der Beringung sind alle wichtigen Informationen zur Herkunft des Zebrafinken vermerkt. Sowohl der Züchterverein, als auch die Kennnummer des Züchters, sind auf dem Ring vermerkt. Außerdem ist aus dem Ring ersichtlich in welchen Jahr der Vogel beringt wurde und die laufende Nummer für Vögel eines Jahrganges ist auf dem Ring vermerkt.
Farbige Fußringe stehen für die Beringungsjahre. Es gibt sie in den Farben Gold, Grün, Rot, Schwarz und Blau. In dieser Reihenfolge wiederholen sich die Farben immer wieder.
Am Anfang des Ringes steht eine Buchstabenkombination. Sie gibt Rückschlüsse auf den Züchterverein und die darauf folgende Zahl ist die Kennnummer des Züchters.
An diese ist anschließend das Beringungsjahr vermerkt und hinter diesem zuletzt die laufende Nummer für Vögel eines Jahrganges.
Die Beringung ermöglicht zugeflogene Vögel zu identifizieren und sie ihrem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.
Außerdem ist sie erforderlich, da Zebrafinken, wie viele andere Ziervögel auch, häufig als Wildfänge nach Deutschland kommen. Dies ist aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel der Einschleppung von Erkrankungen, verboten.
Daher bietet der Ring die Sicherheit, dass der Vogel rechtmäßig in Deutschland ist und nicht aus einem Wildfang stammt. In der Regel wird ein geschlossener Ring am Bein des Zebrafinken angebracht. Ist der Vogel allerdings zum Zeitpunkt der Beringung schon so groß, das der Ring nicht mehr geschlossen angebracht werden kann, kann er auch offen beringt werden.
Der Ring muss nicht zwingend am Bein des Zebrafinken sein. Man kann ihn auch separat aufbewahren, solange er griffbereit ist, falls er gebraucht wird.
Viele Halter von Zebrafinken halten dies so, weil für die Tiere ein Verletzungsrisiko besteht, wenn sie mit dem Ring am Käfig hängen bleiben und eventuell deshalb in Panik geraten. An welchem Bein der Ring angebracht ist, ist unwichtig.
Hierrüber bestehen weder Regeln noch Normen. Zur Beringung berechtigt ist prinzipiell nur ein anerkannter Züchter, da die Vermehrung der Tiere eigentlich auch nur diesen gestattet ist.
Privat gezüchtete Zebrafinken können also von der entsprechenden Privatperson nicht beringt werden. Nur wer im Besitz einer sogenannten Zuchtgenehmigung ist, hat auch die Erlaubnis seine Zebrafinken mit Ringen zu versehen.
Dies erfüllt unter anderem auch den Zweck, dass Schwarzzüchter ganz deutlich von richtigen Züchtern abzuheben und den Kunden zu zeigen, dass sie es mit einem nicht seriösen Züchter zu tun haben.
Käufe von Zebrafinken ohne Beringung sind nicht empfehlenswert, da man sich nicht zu hundert Prozent sicher sein kann, woher diese Vögel stammen und ob es sich eventuell um Wildfänge handelt, die die Gefahr einer Krankheit für bereits im Käfig befindliche Zebrafinken bergen.
Außerdem ist zu bedenken unter welchen Umständen diese Wildfänge nach Deutschland gekommen sind und das sie sicherlich einiges an Leid erdulden mussten, was man auf keinen Fall durch seinen Kauf unterstützen sollte. Stattdessen ist es sinnvoller, nicht beringte Zebrafinken zu meiden und die Vögel bei einem anerkannten Züchter zu erwerben, der also auch befähigt ist seine Tiere zu beringen.




